Die Privatpilotenlizenz (engl. Private Pilot Licence) berechtigt zum Fliegen am Tag zu privaten Zwecken. Gewerbliche Flüge sind nicht zugelassen. Piloten mit einer Privatpilotenlizenz nutzen diese für Reisen mit Familie oder Freunden oder zur Wahrnehmung geschäftlicher Termine. Die Privatpilotenlizenz, die zum Führen von Motorflugzeugen berechtigt, bezeichnet man als PPL(A) (A=Aeroplane). Die PPL(H) ist der Pilotenschein für Helikopter und mit der PPL(D) ist das Fahren von Ballonen erlaubt.
Aufbauend auf der PPL(A)-Lizenz können weitere Berechtigungen erworben werden.
Dies sind zum Beispiel:
Kunstflugberechtigung
Nachtflugberechtigung
Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen
Fang- oder Bannerschleppberechtigung
Lehrberechtigung
Instrumentenflugberechtigung (IFR)
Außerdem gibt es Musterberechtigungen (Type Ratings) für Flugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht von mehr als 2000 kg, für mehrmotorige Flugzeuge oder für Flugzeuge mit Turbinenantrieb.