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Ardex Flight School / Ardex Flugschule

PPL - Private Pilot Licence, Night Rating, CPL - Commercial Pilot Licence, Fl...

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PPL (A)
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Product: Views:761PPL (A) 
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Viele Menschen verstehen das Fliegen als eine faszinierende Herausforderung.  Die Aus­ein­an­der­setzung mit dem warum ein Flugzeug fliegt, wie es das tut und was man tun muss, damit es fliegt, lässt die meisten Piloten ein ganzes Leben lang nicht mehr los. Wer dann das Schöne mit dem Nützlichen verbindet, hat bald die ganze Familie oder die Firma auf sei­ner Seite. Erwerben Sie bei uns Ihre Privatpilotenlizenz und freuen Sie sich auf weitere Unterstützung auch nach Erhalt Ihrer Lizenz.


Seit 1992 führen wir quartalsmäßig unseren Flieger­stammtisch durch. Das ist kein Stammtisch in feuchtfröhlicher Runde. Hier werden Neuerungen bzw.  Änderungen besprochen, die Sie als Privatpilot betreffen und vordergründig werden Flugunfälle ausgewertet.


Weiterhin bieten wir Ihnen jährlich 4-5 Flugerlebnisreisen mit den Flugzeugen der Flugschule ARDEX GmbH an. Hierbei werden Flugerfahrungen gesammelt. Eine Pla­nung und Durchführung von ge­meinsamen Flugexkursionen, vor al­lem in das Ausland, ist für viele Privatpiloten eine willkommene flie­gerische Abwechslung bzw. Weiterbildung und ein attraktives Er­lebnis.


Ziel eines Lehrganges zum Erwerb des Privatpilotenschein PPL (A) nach FCL.205.A ist die Ausbildung unserer Flugschüler (Pilotenschein, Pilotenausbildung), in der sicheren und fachkundigen Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln.




Wir können Ihnen die Ausbildung zum Privatpiloten bzw. für den Pilotenschein in mehreren Varianten anbieten.

Je nach In­tensität benötigen Sie etwa 2 bis 24 Monate um die Pilotenausbildung abzuschliessen.




Variante 1 Variante 2 Variante 3

Theorie Abendkurs 40 x 3h

Tageskurs 20 x 6h


Fernkurs + 10h


Ort Kyritz od. Berlin Kyritz od. Berlin zu Hause od. Kyritz

Praxis individuell individuell individuell




Sie möchten den Privatpilotenschein innerhalb kurzer Zeit absolvieren?  Nehmen Sie sich 8 Wochen Zeit und schließen die Theorie und Praxis innerhalb dieser Zeit mit den Prüfungen für den Privatpilotenschein bzw. Privatpilot ab.




Termine


Nächster Ausbildungsbeginn:   (siehe hier) oder fragen Sie persönlich nach.




Voraussetzungen


gültiges Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 oder 2

Personalausweis oder Pass des Bewerbers zur Feststellung der Identität und zur Erhebung der Daten nach § 65 Abs. 3 Nr. 1 und 2 des Luftsicherheitsgesetzes / 2 Passbilder

Erklärung über schwebende Strafverfahren gemäß § 24 Abs. 3 Nr. 3 und 4 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Auskunft aus dem Fahreignungsregister FAER (Auszug Kraftfahrt-Bundesamt)

Zuverlässigkeitsüberprüfung für Luftfahrer durch die Luftsicherheitsbehörde nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) i.V.m. § 4 Abs. 1 des Luftsicherheitsgesetzes

Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang Erste Hilfe oder Sofortmaßnahmen am Unfallort

Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters bei einem minderjährigen Bewerber

Ausbildungsvertrag mit der ATO ARDEX

das Mindestalter für den ersten Alleinflug beträgt 16 Jahre

zur Ausstellung der Lizenz muss der Bewerber mind. 17 Jahre alt sein



Theoretische Ausbildung zum Privatpilot


Die Theoretische Ausbildung für die Pilotenausbildung (Pilotenschein) umfasst bei der Flugschule ARDEX 120 Stunden in den Fächern:


Luftrecht;

Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse;

Flugleistung und Flugplanung;

Menschliches Leistungsvermögen;

Meteorologie;

Navigation;

Betriebliche Verfahren;

Aerodynamik und

Sprechfunkverkehr.



Praktische Ausbildung zum Privatpilot


Der Bewerber für eine Privatpilotenlizenz PPL(A) muss mindestens 45 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen nachweisen. Inhaber von Lizenzen oder gleichwertigen Rechten können 10 Prozent ihrer gesamten Flugzeit als verantwortlicher Pilot auf diesen Luftfahrzeugen, jedoch nicht mehr als 10 Stunden anrechnen lassen.


Der Bewerber muss mindestens 25 Flugstunden mit Lehrberechtigtem und mindestens zehn Stunden im Alleinflug (unter Aufsicht) auf Flugzeugen mit einem von einem JAA-Mitgliedstaat erteilten oder akzeptierten Lufttüchtigkeitszeugnis fliegen. Darin sind mindestens fünf Stunden im Allein-Überlandflug mit mindestens einem Flug über eine Strecke von mindestens 270 km (150 NM) enthalten, bei dem auf zwei vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen Landungen bis zum vollständigen Stillstand durchzuführen sind.


Wurde dem Bewerber Flugzeit als verantwortlicher Pilot auf anderen Luftfahrzeugen angerechnet, kann sich die geforderte Ausbildungszeit mit einem Lehrberechtigtem auf Flugzeugen auf eine Mindestanzahl von 20 Stunden verringern.

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