Anflugentgelte
Auszüge aus der Entgeltordnung für den Verkehrsflughafen Karlsruhe / Baden-Baden
Stand: 01.04.2015 - alle Preise zzgl. MwSt, alle Angaben ohne Gewähr
1. Allgemeines
1.1 Für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der Flugsicherung durch Luftfahrzeuge haben deren Halter oder Führer ein Entgelt (Anflugentgelt) nach Maßgabe dieser Entgeltordnung an den Flughafenunternehmer zu entrichten, da diese Flugsicherungseinrichtungen vom Flughafenunternehmer zur Verfügung gestellt werden.
1.2 Für Flugzeuge und Drehflügler bemisst sich das Anflugentgelt nach dem in der Zulassungsurkunde eingetragenen Höchstabfluggewicht (MTOM).
1.3 Zähleinheit ist die Landung, der "Touch and Go" oder der Tiefanflug. Bei Schul- und Einweisungsflügen der am Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden ansässigen Luftfahrtunternehmen wird für Landungen, "Touch and Go's" oder Tiefanflüge aus der Platzrunde kein Anflugentgelt erhoben.
2. Entgelte