CPL(A) Berufsflugzeugführer
Vor Beginn der CPL Auslbildung:
Jeweils gültige nach ICAO Annex 1 ausgestellte PPL(A) oder nach JAR-FCL 1 ausgestellte CPL(A)
Mindestalter bei Beginn der Ausbildung beträgt 17 Jahre (zur Erteilung der CPL(A) 18 Jahre
Flugtauglichkeitszeugnis Klasse 1.
Die Erstuntersuchung muss durch ein vom Luftfahrtbundesamt anerkanntes flugmedizinisches Zentrum durchgeführt werden.
Nachweis von ausreichenden Kenntnissen in Mathematik, Physik, der deutschen Sprache
Der Nachweis kann durch positiven Abschluss der Fächer im Abiturzeugnisses oder eines höherwertigen Bildungsabschlusses oder durch eine in unserem Auftrag durchgeführte Überprüfung erbracht werden.
Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des §24 LuftVZO.
Dazu muss ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes beantragt, eine Bescheinigung der zuständigen Luftsicherheitsbehörde über die Feststellung der Zuverlässigkeit vorgelegt sowie eine schriftliche Erklärung, dass gegen Sie keine gerichtlichen Strafen ausgesprochen wurden bzw. keine Strafverfahren laufen, abgegeben werden.
Zusätzlich vor Beginn der Flugausbildung:
Nachweis der Teilnahme an einem Lehrgang für ERSTE HILFE
(ERSTE HILFE ZEUGNIS)
150 Flugstunden als verantwortlicher Flugzeugführer, gültige Klassenberechtigung für das in der Prüfung verwendete Flugzeugmuster
Vor Antrag auf Lizenz müssen Sie 200 h Gesamtflugerfahrung nachweisen.