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Flugschule Michael Bergmann

PPL - Private Pilot Licence, CPL - Commercial Pilot Licence, Instrument Ratin...

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EASA-PPL-Ausbildung
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Grundsätzlich können Sie bei uns zwischen zwei verschiedenen Ausbildungsarten wählen. Zum einen die Lizenz für den Motorsegler (Touring Motor Glider, abgek. TMG), zum anderen die Lizenz für einmotorige, kolbengetriebene Landflugzeuge (Single Engine Piston, abgek. SEP). In Ihre Privatpilotenlizenz für Flächenflugzeuge, kurz PPL:(A), wobei das A für Aeroplane steht, wird dann die von Ihnen erworbene Klassenberechtigung (CR / Class Rating) eingetragen.


Möchten Sie hin und wieder alleine oder zu zweit fliegen, bietet sich der Motorsegler als kostengünstige Alternative an. Er besitzt nicht nur Segelflugeigenschaften, sondern erreicht auch Reisefluggeschwindigkeiten von bis zu 170 Km/h. Der Eintrag in die Lizenz wäre dann das CR:TMG.


Fliegen Sie bevorzugt mit zwei oder drei Passagieren, empfiehlt sich das CR:SEP. Hierunter fallen nahezu alle herkömmlichen, viersitzigen Sportflugzeuge.


Des Weiteren besteht die Möglichkeit, beide Berechtigungen schon während der Ausbildung, ohne Mehraufwand zu erwerben.

Die Lizenz berechtigt Sie alle in der EU zugelassenen Flugzeuge der entsprechenden Klasse weltweit zu fliegen.

Sie sind nicht wie bei einer nationalen Lizenz an Landes- oder Gewichtsgrenzen gebunden. Deshalb wird die Lizenz auch als EURO-LIZENZ bezeichnet, während die offizielle Bezeichnung JAR-FCL PPL:(A) lautet.

Also gibt es für Sie drei Ausbildungsmöglichkeiten :

Motorflugschein PPL:(A) CR - SEP [mehr]

Motorseglerschein PPL:(A) CR - TMG [mehr]

Kombination Motorflug- und Motorseglerschein PPL:(A) CR - SEP / TMG

Auflagen

Die gesamte Flugausbildung darf 4 Jahre nicht überschreiten. Wichtig ist zu wissen, dass spätestens 24 Monate nach bestandener Theorieprüfung die praktische Prüfung erfolgen muss. Alle sieben Theoriefächer müssen innerhalb von 18 Monaten bestanden werden.

Eine gültige Lizenz muss alle 2 Jahre verlängert werden. Hierzu sind im zweiten Jahr der Gültigkeit 12 Flugstunden, 12 Landungen und eine Stunde Übungsflug mit Fluglehrer nachzuweisen. Diese Stunde dient reinen Übungszwecken und ähnelt keiner Prüfung. Ein Durchfallen gibt es nicht. Die Übungsstunde kann innerhalb der 12 Flugstunden liegen.

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