Kennen Sie das Gefühl: Gestern noch schönes Wetter, heute Warmfront mit schlechter Sicht und Regen…(der Wetterbericht lag mal wieder daneben, wären wir doch schon gestern zurückgeflogen …) Das können Sie ändern: erschließen Sie sich mit der Instrumentenflugberechtigung neue fliegerische Beweglichkeit. Ihre Termine werden planbar, erleben Sie als Pilot neue Herausforderungen. Machen Sie Ihre Flüge noch sicherer, selbst wenn Sie VFR – fliegen: gewusst wie, macht souverän!
Voraussetzungen
PPL(A) inkl. VFR-Night oder CPL(A)
50h Überlandflug
Flugfunkzeugnis in englischer Sprache bzw. ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache (§ 1200 , Anh 1 JAR-FCL)
Theoretische Ausbildung:
Insgesamt 200 Theoriestunden für die Instrumentenflugberechtigung. Der Unterricht kann – je nach Ausbildungsort – auch im Fernunterricht mit abschließendem Vertiefungstraining absolviert werden.
Luftrecht
Allgemeine Luftfahrzeug-Kenntnisse
Flugleistung und Flugplanung
Menschliches Leistungsvermögen
Meteorologie
Navigation
Praktische Ausbildung für die Instrumentenflugberechtigung
50 h auf einem einmotorigen Flugzeug, davon können bis zu 35 h auf einem Simulator ( FNPT II) absolviert werden
oder
55 h auf einem mehrmotorigen Flugzeug, davon können bis zu
40 h auf einem Simulator (FNPT II) absolviert werden.
Die Ausbildung wird mit der theoretischen und praktischen Prüfung beendet .
Eine Vorbemerkung: Für Ihre praktische Ausbildung gibt es viele mögliche Varianten. Letztlich entscheiden Sie: möchten Sie eine Intensivausbildung oder berufsbegleitendes Training , wollen Sie am Heimatort trainieren oder am Urlaubsort und dorthin Ihre Familie mitnehmen ? Ist Ihnen die Auslandserfahrung wichtig oder hat der schnelle Abschluß (was sicht nicht einmal widersprechen muß!) Priorität – Wir besprechen mit Ihnen Ihr maßgeschneidertes Angebot: rufen Sie uns an!