PPL(A) - Private Pilot Licence (Aeroplane)

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  • Description
  • Mit der PPL(A) - Private Pilot Licence (Aeroplane), Privatpilotenlizenz, können Sie sich den Traum vom Fliegen privat erfüllen. Sie erhalten damit die Berechtigung einmotorige Kolbenflugzeuge im nicht-gewerblichen Verkehr zunächst europaweit zu chartern und zu fliegen. Ihre Lizenz gilt jedoch insofern weltweit, da eine Anerkennung bzw. Umschreibung in außereuropäischen Ländern in der Regel kein Problem darstellt.

    Und so sieht die PPL-Ausbildung aus:

    Theoretische Ausbildung

    Mindestens 100 Unterrichtsstunden in folgenden Fächern:

    Luftrecht

    Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse

    Flugleistung und Flugplanung

    Menschliches Leistungsvermögen

    Meteorologie

    Navigation

    Betriebliche Verfahren

    Aerodynamik

    Die geforderten 100 Stunden können als Präsenzunterricht in der Flugschule durchgeführt werden. Dazu sind zwei Abende pro Woche mit 2 ½ Stunden Dauer vorgesehen. Nach Absprache mit der Gruppe werden auch Theorietermine für das Wochenende eingeplant. Alternativ ist auch die Nutzung eines Fernlehrgangs mit 10 Stunden Nahunterricht oder eine andere individuelle Kombination aus beiden Unterrichtsformen möglich.

    Weiterhin nutzen Sie 40 Stunden Computer based Training (CBT) zur Vertiefung der Kenntnisse und zur gezielten Prüfungsvorbereitung.

    Praxis-Ausbildung

    Die Ausbildung erfolgt in drei Phasen:

    Mit Phase 1 können Sie ein Flugzeug alleine im Platzrundenbereich fliegen. Mit Phase 2 erreichen Sie die Solo-Überlandreife nach bestandener Theorie-Prüfung. In Phase 3 werden Sie die praktische Prüfungsreife erlangen.

    Vorgeschrieben sind mindestens 45 Flugstunden, die sich folgendermaßen aufteilen:

    Mindestens 25 Stunden mit Lehrer

    Mindestens 10 Stunden Solo unter Aufsicht des Lehrers

    Mindestens 5 Stunden Überlandflug

    Maximal 5 Stunden Training in einem Simulator (FNPT II)

    Die praktische Ausbildung erfolgt auf dem bewährten Ausbildungsklassiker Cessna 152 und optional auf der Cessna 172 oder der Piper Archer PA28.

    Teil der Ausbildung zum Privatpiloten ist der Erwerb eines Sprechfunkzeugnisses. Entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in Englisch/Deutsch (BZF I).

    Darüber hinaus dürfen Piloten nur dann am Sprechfunkverkehr teilnehmen, wenn für die verwendete Sprache ein Sprachenvermerk in ihrer Lizenz eingetragen ist. Das gilt über Englisch hinaus für jede Sprache, also auch für die deutsche Sprache. Diesen Vermerk erhält man über eine Selbsterklärung (deutsche Muttersprachler für Deutsch) und eine Sprachprüfung (für Englisch).

    Späteres Fliegen

    Der frische Besitzer einer Privatpilotenlizenz (PPL-A) bekommt eine Klassenberechtigung Single Engine Piston SEP (Land) und darf damit einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk führen. Diese Berechtigung, die später auf größere und komplexere Flugzeuge erweitert werden kann, ist grundsätzlich 24 Monate gültig. Dabei müssen in den letzten 12 Monaten des Zweijahres-Zeitraums lediglich 12

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