Der Pilotenschein für Leichtflugzeuge LAPL(A), Light Aircraft Pilot Licence ist eine Lizenz zum Fliegen von einmotorigen, kolbengetriebenen Flugzeugen bis zwei Tonnen Abfluggewicht. Es dürfen maximal drei Passagiere befördert werden und die Lizenz ist nur in Europa gültig.
Mit der LAPL-Ausbildung erlangt der Pilot zwar die günstigste verfügbare Pilotenlizenz für Flugzeuge; allerdings sind die Möglichkeiten, die Berechtigung zu erweitern, sehr begrenzt. Auch kann man in seinem außereuropäischen Urlaub, beispielsweise in den USA, kein Flugzeug chartern.
Eine spätere Umschreibung der Lizenz auf PPL ist generell möglich; jedoch mit relativ hohem Aufwand verbunden (u.a. 15 Flugstunden). Also sollte man ernsthaft abwägen, ob man nicht gleich den etwas teureren PPL erwirbt.
Im Gegensatz zum Inhaber eines PPL kann der LAPL-Pilot keine Instrumentenflugberechtigung und keine Berechtigung zum Führen von mehrmotorigen Flugzeugen erwerben. Auch kann er keine Lizenz zum beruflichen Fliegen erhalten. Mittels Differenzschulung kann die Klassenberechtigung jedoch erweitert werden auf einmotorige komplexe Flugzeuge (mit Verstellpropeller und Einziehfahrwerk) und auf einmotorige kolbengetriebene Flugzeuge mit Turbolader und/oder Druckkabine. Auch kann eine Nachtflugberechtigung erworben werden.
LAPL-Inhaber erhalten die Klassenberechtigung Single Engine Piston, SEP (Land), welche grundsätzlich immer gültig bleibt. Die Rechte als Pilot dürfen jedoch nur ausgeübt werden, wenn innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Stunden als verantwortlicher Pilot geflogen wurden und ein Übungsflug mit einem Fluglehrer stattgefunden hat.
Darüber hinaus dürfen Piloten nur dann am Sprechfunkverkehr teilnehmen, wenn für die verwendete Sprache ein Sprachenvermerk in ihrer Lizenz eingetragen ist. Das gilt über Englisch hinaus für jede Sprache, also auch für die deutsche Sprache. Diesen Vermerk erhält man über eine Selbsterklärung (deutsche Muttersprachler für Deutsch) und eine Sprachprüfung (für Englisch).
Theoretische Ausbildung:
85 Stunden Theorie in den Fächern
Navigation
Meteorologie
Luftrecht
Aerodynamik
Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
Verhalten in besonderen Fällen
Menschliches Leistungsvermögen
Sprechfunk
Praktische Ausbildung:
Von insgesamt 30 Flugstunden müssen geflogen werden:
15 Stunden mit Fluglehrer
mindestens 6 Std. überwachter Solo
davon 3 Stunden Allein-Überlandflug (mind. 150 km, eine Landung auf einem zweiten Platz)
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